Häufige Fragen zu COVID-19 und Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden

A) Allgemeine Fragen:

1. Wann muss ich mich bei der OeAD-GmbH melden?

Wenn Ihr Erasmus+ Aufenthalt aufgrund von Covid-19 nicht wie geplant stattfinden konnte und/oder Sie dadurch außergewöhnliche nicht refundierbare Kosten hatten, können Sie einen Antrag auf Sonderunterstützung stellen. Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an sowie in Kopie an das Internationale Büro Ihrer Hochschule in Österreich.

2. Was ist „Sonderunterstützung“ in Bezug auf Covid-19?

Die Sonderunterstützung steht allen Erasmus+ Teilnehmer/innen zur Verfügung, welche außergewöhnliche und nicht refundierbare Kosten (für Reise und/oder Unterkunft) tragen mussten und deren Erasmus+ Aufenthalt nicht regulär beendet werden konnte (z.B. vorzeitiger Abbruch, Unterbrechung und keine Fortführung im Gastland oder durch E-Learning oder Home-Office).

Wichtig: Die Sonderunterstützung inklusive der abgerechneten Summe des regulären Erasmus+ Zuschusses darf den zuerkannten und in der Vereinbarung festgelegten Zuschussbetrag nicht überschreiten. Die Sonderunterstützung stellt daher keine zusätzliche Finanzierung neben dem Erasmus+ Zuschuss dar, sondern ermöglicht die Förderung der sonst nicht abgedeckten Kosten.

3. Wie hoch ist die Sonderunterstützung?

Die Sonderunterstützung orientiert sich an den von Ihnen gemeldeten außergewöhnlichen Kosten. In der Regel kann ein zusätzlicher Zuschuss und in der Höhe von 30 Aufenthaltstagen gewährt werden. Der Maximalbetrag liegt bei der Summe für Ihren ursprünglich geplanten und zuerkannten Erasmus+ Zuschuss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass angesichts der großen Zahl an Anfragen die Bearbeitung Ihres Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen kann und dass über die genaue Höhe der Sonderunterstützung vor Abschluss der Berechnung keine Auskunft gegeben werden kann.

4. Wie stelle ich einen Antrag auf Sonderunterstützung?

Den Antrag auf Sonderunterstützung finden Sie hier. Es kann nur ein Antrag auf Sonderunterstützung gestellt werden.

5. Wohin soll ich meinen Antrag auf Sonderunterstützung schicken?

Bitte schicken Sie alle Anträge ausschließlich per E-Mail an sowie in Kopie an das Internationale Büro Ihrer Hochschule in Österreich.

6. Wie soll ich den Antrag unterschreiben?

Bitte unterschreiben Sie das Formular und schicken Sie es gescannt zu.

7. Muss ich der OeAD-GmbH Belege zu meinen angefallenen Kosten schicken?

Nein. Es müssen aber unbedingt Belege vorhanden sein. Nur nachweisbare Kosten können zur Berechnung des Sonderunterstützung herangezogen werden. Für den Antrag auf Sonderunterstützung müssen Sie vorerst nur das Formular wahrheitsgetreu ausfüllen und an die OeAD-GmbH per E-Mail übermitteln.

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Rechnungen und Belege zu Ihren erhöhten Kosten zehn Jahre lang auf. Die OeAD-GmbH wird die genehmigten Beträge der Sonderunterstützung stichprobenartig prüfen. Das bedeutet, dass Sie als Erasmus+ Teilnehmer/in die Belege zur Sonderunterstützung auf Aufforderung vorweisen müssen. Die OeAD-GmbH ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Programms Erasmus+ gegenüber der Europäischen Kommission verantwortlich.

8. Wann kann ich keinen Antrag auf Sonderunterstützung (mehr) stellen?

Wenn Sie keine außergewöhnlichen Kosten hatten. Wenn Ihr Aufenthalt regulär beendet wurde, Sie bereits Ihre Aufenthaltsbestätigung beim OeAD Erasmus-Referat eingereicht sowie Ihren EU-Survey ausgefüllt haben und der Aufenthalt von der OeAD-GmbH abgerechnet wurde.

9. Ich habe derzeit keine Kosten zu melden. Kann ich sie später melden?

Wenn Sie uns bekannt geben, dass Ihr Aufenthalt nicht regulär verläuft, Ihnen die tatsächlichen Kosten jedoch noch nicht ganz vorliegen, können Sie uns Ihren Status mittels Formular mitteilen und keine Kosten angeben. Sofern Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich außerordentlich hohe Kosten vorliegen, können Sie einen Antrag auf Sonderunterstützung einreichen. Eine mehrfache Einreichung von Kosten ist jedoch nicht möglich.

10. Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Es können ausschließlich Kosten geltend gemacht werden, die aufgrund der Situation rund um Covid-19 entstanden sind. Dies sind beispielsweise Umbuchungs- oder Stornokosten für Flug- oder Zugreisen oder Mietkosten am Ort der Gasthochschule oder des Praktikumsplatzes. Nicht abgerechnet werden können reguläre Reisekosten (die beim Aufenthalt sowieso angefallen wären) oder Kilometergeld.

Grundsätzlich gilt, dass nur Kosten beantragt werden können, die keinesfalls bei einer anderen Stelle zur Kostenerstattung eingereicht wurden (Ausschluss der Doppelfinanzierung).

B) Nicht angetretene Erasmus+ Aufenthalte

1. Ich habe meinen Aufenthalt nicht angetreten. Ich hatte keine erhöhten Kosten. Ich möchte den Aufenthalt stornieren. Was soll ich machen?

Bitte schreiben Sie Ihrem OeAD Erasmus-Referat, dass Sie den Aufenthalt nicht angetreten haben. Ihr Aufenthalt wird storniert. Den erhaltenen Zuschuss bezahlen Sie im Anschluss zurück.

2. Ich habe meinen Aufenthalt nicht angetreten. Ich hatte bereits hohe Kosten in Verbindung mit meinem geplanten E+ Aufenthalt. Ich möchte den Aufenthalt stornieren. Was soll ich machen?

Sie können direkt ein Ansuchen auf Sonderunterstützung einreichen (siehe Punkte A.3-6). Wenden Sie sich bitte direkt an .

3. Ich habe meinen Aufenthalt nicht angetreten. Ich nehme derzeit am E-Learning Angebot der Gastinstitution teil bzw. arbeite vom Home-Office und habe vor (wenn möglich) ins Gastland zu reisen. Darf ich den Zuschuss behalten?

Wenden Sie sich bitte jedenfalls direkt an und schicken Sie uns das ausgefüllte Formular (ohne Kosten).

Wenn Sie den Aufenthalt später antreten, kann die Zeit im Heimatland angerechnet werden, solange Sie nachweislich am E-Learning-Angebot der Gastinstitution teilgenommen haben. Der Aufenthalt wird anhand der Aufenthalts- und E-Learning-Bestätigung der Gastinstitution abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Aufenthalt innerhalb des Vertragszeitraums physisch an der Gastinstitution antreten werden und Ihnen die Teilnahme mittels Aufenthaltsbestätigung bestätigt wird. Die Kosten über die Höhe des zuerkannten Zuschusses hinaus können nicht geltend gemacht werden.

Wenn Sie den Aufenthalt später nicht antreten, kann dies nicht als Erasmus+ Aufenthalt gewertet werden. Sie erhalten keinen Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Ihre Hochschule in Österreich kann aber Ihre Leistungen entlang des Learning Agreements anerkennen.

Wenn Ihnen sehr hohe Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten, aber nicht durchgeführten Aufenthalt entstanden sind, können Sie einen Antrag auf Sonderunterstützung einreichen (siehe Punkt B.2).

C) Angetretene Erasmus+ Aufenthalte

1. Ich bin im Gastland geblieben und mache über E-Learning (Studienaufenthalt) oder Home-Office (Praktikum) weiter tätig. Werde ich meinen Zuschuss behalten können?

Ja, E-Learning und Home-Office sind in Bezug auf Covid-19 ausdrücklich erlaubt. Bitte geben Sie im Antrag auf Sonderunterstützung an, dass Sie E-Learning bzw. Home-Office machen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechende Bestätigung von der Gastinstitution bzw. vom Gastunternehmen bekommen können. Hier finden Sie die geänderte Vorlage zur Aufenthaltsbestätigung, auf der sowohl die Präsenzphase vor Ort als auch die Zeit des E-Learning/der Telearbeit angeführt werden müssen. Ihr Aufenthalt wird dann regulär abgerechnet und Sie erhalten die Förderung für die Präsenzphase und für die Zeit des E-Learnings bzw. der Telearbeit.

2. Ich bin nach Österreich zurückgekehrt und mache über E-Learning (Studienaufenthalt) oder Home-Office (Praktikum) weiter. Werde ich meinen Zuschuss behalten können?

Ja, E-Learning und Home-Office sind in Bezug auf Covid-19 ausdrücklich erlaubt. Bitte geben Sie im Antrag auf Sonderunterstützung an, dass Sie E-Learning bzw. Home-Office machen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechende Bestätigung von der Gastinstitution bzw. vom Gastunternehmen bekommen können. Ihr Aufenthalt wird laut Aufenthaltsbestätigung inklusive Zeiten, wo Sie am E-Learning bzw. Home-Office teilgenommen haben, regulär abgerechnet. Hier finden Sie die geänderte Vorlage zur Aufenthaltsbestätigung.

3. Ich habe meinen Aufenthalt im Ausland unterbrochen und möchte ihn zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Ist das möglich?

Eine Unterbrechung ohne Aktivitäten (kein E-Learning und kein Home-Office) ist möglich. Falls Ihnen außergewöhnliche Kosten entstanden sind, können Sie um Sonderunterstützung für diese Kosten ansuchen, diese wird in der Regel bis zu 30 Tage finanziert.

Eine längere Unterbrechung ist möglich, wird aber nicht finanziert. Ebenso ist keine Sonderunterstützung möglich, wenn Ihnen aufgrund der Unterbrechung keine außergewöhnlichen Kosten entstanden sind.

4. Ich habe meinen Aufenthalt im Ausland abgebrochen. Ich habe die Mindestdauer von 2 Monaten (Praktika) bzw. 3 Monaten (Studienaufenthalte) nicht erreicht. Darf ich den Zuschuss behalten?

Wenn der Aufenthalt wegen dem Ausbruch von Covid-19 abgebrochen wurde, wird das als „höhere Gewalt“ betrachtet und Sie dürfen den Zuschuss für die bestätigte Dauer behalten. Sie können darüber hinaus einen Antrag auf Sonderunterstützung einreichen.

5. Ich habe meinen Aufenthalt im Ausland abgebrochen. Ich habe die Mindestdauer von 2 Monaten (Praktika) bzw. 3 Monaten (Studienaufenthalte) bereits erreicht. Darf ich den Zuschuss behalten?

Wenn der Aufenthalt wegen dem Ausbruch von Covid-19 abgebrochen wurde, wird das als „höhere Gewalt“ betrachtet und Sie dürfen den Zuschuss für die bestätigte Dauer behalten. Sie können darüber hinaus ein Antrag auf Sonderunterstützung einreichen.

6. Ich bin in Österreich. Mein Aufenthalt wird aufgrund E-Learning bzw. Home-Office länger dauern. Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

Nein. Nur Aufenthalte vor Ort/im Gastland können verlängert werden.

7. Ich bin im Gastland. Mein Aufenthalt wird aufgrund E-Learning bzw. Home-Office länger dauern. Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

Ja. zu den regulären Voraussetzungen des Programms Erasmus+ (derzeit: Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Ende des Aufenthalts). Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall aber unbedingt Ihre Hochschule in Österreich und beachten Sie die Reisewarnungen und Hinweise des österreichischen Außenministeriums.

8. Mein Praktikum wurde wegen Covid-19 auf Kurzarbeit umgestellt. Wird das meinen Zuschuss beeinflussen?

Sofern das Unternehmen die Person auf Kurzarbeit stellt, aber weiter beschäftigt und das finanzierter Teil eines Erasmus-Praktikums ist, wird das Praktikum im vollen Umfang gefördert.

9. Ich möchte mein Graduiertenpraktikum verschieben. Ist es möglich?

Ja. Die Verschiebung von Graduiertenpraktika ist unter folgenden Bedingungen möglich: das ursprüngliche Praktikum wurde regelkonform nominiert und das verschobene Praktikum endet spätestens 18 Monate nach dem Abschluss des Studiums.

D) Regulärer Erasmus+ Aufenthalt

1. Mein Erasmus+ Aufenthalt läuft ohne Einschränkungen ab. Muss ich etwas tun?

Nein, Sie müssen uns nichts melden. Folgen Sie dem normalen Prozedere am Ende des Aufenthalts (Einreichung von Aufenthaltsbestätigung und das Ausfüllen von EU Survey). Bitte verfolgen Sie aber unbedingt die Reisewarnungen und Informationen des österreichischen Außenministeriums.