Geförderte Kosten

Strategische Partnerschaften werden über ein modulares System von insgesamt sieben Kostenkategorien gefördert. Welche Kostenkategorien Anwendung finden, ist abhängig von Aktivitäten und Zielen der Projektpartnerschaft. Die fünf ersten Kategorien werden mittels Pauschalen gefördert, bei den letzten beiden werden die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis erstattet. Fördersätze und weitere Informationen finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde (Teil B, Regeln für die Finanzierung von Aktivitäten).

Die Maximalfördersumme beträgt für alle Projekte 150.000 Euro pro Jahr.

Beachten Sie: Projekten zur Förderung von Innovation stehen alle sieben Kostenkategorien offen, Projekte zum Austausch guter Praxis können hingegen keine Mittel in den Kategorien 3 und 4 beantragen.

Projektmanagement und Implementierung

Gefördert werden Aktivitäten, die direkt mit der Projektimplementierung verbunden sind:

  • Projektmanagement (z.B.: Administration, Koordination, Kommunikation zwischen den Projektpartnern)
  • kleinere Lern- und Lehrmaterialien sowie Tools
  • lokale Projektaktivitäten
  • Informations- und Disseminationsmaßnahmen (z.B.:  Broschüren, Webseiten)

Die koordinierende Einrichtung erhält aufgrund des höheren Administrationsaufwands eine höhere Pauschale als die Partnerorganisationen. Der Höchstbetrag entspricht einer Partnerschaft, die zehn Institutionen umfasst.

Transnationale Projekttreffen

In diese Kategorie fallen Projekttreffen zwischen den Partnerinstitutionen. Die Treffen dienen dem Zweck der Projektimplementierung und -koordination.

Die Pauschale errechnet sich anhand der Anzahl der Mobilitäten und der Reisedistanz. Reisekosten werden ab einer Distanz von 100 Kilometern gefördert. Für die Berechnung ist der Distanzrechner der Europäischen Kommission zu verwenden.

Intellectual Outputs (Qualitativ hochwertige Produkte)

Nur Produkte und Ergebnisse von erheblicher Qualität und von erheblichem Umfang können unter dieser Kategorie gefördert werden. Sie müssen jedenfalls Potential für nachhaltige Nutzung und entsprechende Wirkung haben.

Beispiele für Intellectual Outputs: Curricula, Unterrichtsmaterialien, Open Educational Resources, Informations- und Kommunikationstechnologien, Analysen, Studien, Peer-Learning Methoden.

Die Pauschale errechnet sich anhand der Arbeitstage, des Qualifikationsprofils der betreffenden Mitarbeiter/innen und der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes. Achtung: Personalkosten für Projektmanagement und -administration werden über die 1. Kostenkategorie abgegolten.

Multiplikatorenveranstaltungen

Gefördert werden nationale oder internationale Veranstaltungen in Programmländern, die der Verbreitung und Implementierung der im Projekt erstellten "Intellectual Outputs" gewidmet sind. Die Pauschale für Organisationskosten der Veranstaltungen errechnet sich anhand der Anzahl der nationalen bzw. internationalen Teilnehmer/innen, die nicht einer der Partnerorganisationen angehören. Die Maximalfördersumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Transnationale Lern-, Lehr- und Trainingsaktivitäten

Gefördert werden transnationale Mobilitätsaktivitäten zu Partnereinrichtungen, die einen direkten Beitrag zu den Projektzielen leisten. Es können Kurz- bzw. Langzeitaufenthalte für Personal der Partnereinrichtungen beantragt werden. Die Pauschale errechnet sich anhand der Anzahl der Mobilitäten, der Reisedistanz, der Aufenthaltsdauer sowie der sprachlichen Vorbereitung. Für die Berechnung ist der Distanzrechner der Europäischen Kommission zu verwenden.

Außergewöhnliche Kosten

Gefördert werden projektrelevante Kosten, die keiner anderen Kategorie zuordenbar sind. Dies können z.B. Unterverträge für externe Expert/innen bzw. Übersetzer/innen sein, oder auch Kosten für besondere Ausstattung. 75 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis erstattet, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Projekt.

Besondere Bedürfnisse

Hierunter fallen Kosten, die durch die Projektbeteiligung von Personen mit besonderen Bedürfnissen – z.B. einer körperlichen Behinderung – entstehen. 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis erstattet.