Erasmus+ für Personal in der Erwachsenenbildung

Mann und Frau arbeiten gemeinsam am Computer © OeAD/Gianmaria Gava

Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte von Erwachsenenbildnerinnen und -bildnern sowie sonstigem Bildungspersonal, die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und die Förderung von Aufenthalten im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit.

Weiterbildungsaufenthalte für Personal in der Erwachsenenbildung

Wenn Personen, die in der Erwachsenenbildung arbeiten, sich in Programmländern weiterbilden oder dort unterrichten, übernimmt Erasmus+ einen Teil der Reise- und Aufenthaltskosten, gegebenenfalls auch der Kursgebühren. Das Programm unterscheidet:

  • Job Shadowings
  • Lehr- oder Schulungstätigkeiten an europäischen Gastinstitutionen
  • Teilnahme an Kursen und Schulungen

Erasmus+ Auslandsaufenthalte sollen nicht zuletzt die entsendende Einrichtung dabei unterstützen, sich zu modernisieren und international besser zu vernetzen. Um förderfähig zu sein, muss deshalb jede Entsendung in eine nachvollziehbare Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung eingebettet sein.

Neu ist die Einladung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Einrichtung beitragen. Möglich ist auch die Aufnahme von an der antragstellenden Einrichtung in Ausbildung befindlichen Erwachsenenbildnerinnen und -bildnern, die ein Praktikum in Österreich absolvieren möchten.

Als unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal können auch vorbereitende Besuche an der aufnehmenden Einrichtung arrangiert werden, zum Beispiel für die Vorbereitung von Job Shadowings oder von Gruppenmobilitäten von Lernenden.

Dauer von Auslandsaufenthalten

  • Job Shadowing: 2 bis 60 Tage
  • Lehr- oder Schulungstätigkeit: 2 bis 365 Tage
  • Kurse und Schulungen: 2 bis 30 Tage
  • Eingeladene Expertinnen und Experten: 2 bis 60 Tage
  • Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Erwachsenenbildnerinnen und -bildnern: 10 bis 365 Tage
  • Vorbereitende Besuche: kein festgelegter Zeitrahmen

Fördersätze für Weiterbildungsaufenthalte mit Erasmus+

Die entsendende Institution erhält einen Zuschuss für jede Person, die sich mit Erasmus+ im Ausland weiterbildet. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, hängt von der Art des Aufenthalts, dem Gastland und der Aufenthaltsdauer ab.

Für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen (Menschen mit Behinderungen, sozioökonomisch benachteiligte Personen etc.) können zusätzliche Mittel beantragt werden, die anfallende Kosten zu 100 Prozent decken.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Bildungsanbieter, die förderungswürdige Bildungsprogramme und Aktivitäten im Bereich der Erwachsenenbildung durchführen und lokale und regionale öffentliche Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer Rolle im Bereich der Erwachsenenbildung.

Einzureichen ist der Förderantrag bei der nationalen Agentur des eigenen Landes. Einzelpersonen können die Förderung eines Weiterbildungsaufenthaltes nicht beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch Institutionen im Rahmen von akkreditierten Mobilitätsprojekten (nach erfolgter Erasmus-Akkreditierung) oder von Kurzfristigen Projekten.

Auslandsaufenthalte im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit

Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die sich zu Partnerschaften für Zusammenarbeit zusammenschließen, können ihr Personal an ihre Partnerorganisationen im Ausland entsenden.

Erasmus+ fördert solche Aufenthalte bei Kooperationspartnerschaften im Rahmen von

  • Transnationalen Projekttreffen: In diesen Fällen dient der Aufenthalt in einem Gastland der gemeinsamen Arbeit an der Organisation bzw. den Inhalten des in der Kooperationspartnerschaft verfolgten grenzüberschreitenden Projekts.
  • Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten: Das sind Aktivitäten, die der Weiterbildung innerhalb einer Kooperationspartnerschaft dienen. Gefördert werden diese Aufenthalte nur, wenn sie unmittelbar zum Gelingen der Partnerschaft beitragen. Beantragt werden können Aufenthalte bis zu 365 Tagen.

sowie bei Kleineren Partnerschaften im Rahmen des jeweiligen Projektvorschlags.

Förderpauschalen für Aufenthalte im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit mit Erasmus+

Erasmus+ fördert Einrichtungen, die ihr Personal im Rahmen von Kooperationspartnerschaften ins Ausland schicken, mit Pauschalen. Deren Höhe richtet sich jeweils nach der Zahl der entsendeten Teilnehmer/innen und der Reisedistanz. Ein Sonderzuschuss kann bei der Nutzung eines umweltfreundlichen, emissionsärmeren Verkehrsmittels gewährt werden.

Im Rahmen von Kleineren Partnerschaften werden Aufenthalte des Personals von Einrichtungen über den einmaligen Pauschalbetrag bezuschusst.