Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten sowie (falls zutreffend) für Kursgebühren. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse und/oder außergewöhnliche Kosten beantragt werden. Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden 2017 (DE) auf den Seiten 87 bis 90.

Reisekosten

Reisekosten werden ab einer Distanz von 10 Kilometern gefördert. Die Entfernung wird mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet.

Aufenthaltskosten

Die Tagessätze variieren nach Zielland. Die Höhe der Förderung für die Aufenthaltskosten richtet sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer.

Organisation der Mobilität

Die Pauschale für Organisationskosten errechnet sich anhand der Anzahl der Teilnehmer/innen eines Mobilitätsprojekts. Gefördert werden hierbei Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten (außer Aufenthaltskosten) in Zusammenhang stehen.

Kursgebühren

Kosten, die unmittelbar mit den Teilnahmegebühren der Kurse, internationalen Konferenzen und Seminare in Zusammenhang stehen, werden mit 70 Euro pro Teilnehmer/in und Tag gefördert, maximal bis zu einer Höhe von 700 Euro.

Besondere Bedürfnisse & Außergewöhnliche Kosten

In die Kategorie „Besondere Bedürfnisse“ fallen Kosten, die durch die Projektbeteiligung von Personen mit besonderen Bedürfnissen entstehen (z.B. Teilnehmende mit Behinderung und deren Begleitpersonen). Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis rückerstattet, bereits bei Antragsstellung muss der Bedarf nachvollziehbar dargelegt werden.