VET Mobility Charter

Erasmus+ Mobilitätscharta der beruflichen Aus- und Weiterbildung – Aufruf, Auswahl & Dokumente

Die Erasmus+ Mobilitätscharta für die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet Einrichtungen und Konsortien, die nachweislich Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung von hochwertigen Mobilitätsprojekten haben und ihre Internationalisierungsstrategien ausbauen möchten, die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens zur Beantragung von Fördermitteln für die Entsendung von Lernenden und/oder Lehrenden.

Die Mobilitätscharta wird in einem eigenen Verfahren beantragt und ist, wenn sie verliehen wird, für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms gültig. In der Programmgeneration 2021–2027 wird voraussichtlich eine Verlängerung der Gültigkeit der VET Charter unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen werden noch bekannt gegeben.

Um eine Mobilitätscharta erhalten zu können, müssen Einrichtungen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Antragsteller müssen mindestens drei Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen 2007–2013 und/oder des Programms Erasmus+ abgeschlossen haben.
  • Die Mittelausschöpfungsrate der letzten drei abgeschlossenen Projekte muss durchschnittlich mindestens 80 % betragen.

Die Auswahlentscheidung zur Antragsrunde 2019 wurde im September 2019 getroffen. Folgenden Einrichtungen wurde die Erasmus+ Mobilitätscharta verliehen:

Antragsrunde 2019

Anträge auf Verleihung der Mobilitätscharta konnten bis zum 16. Mai 2019, 12 Uhr MEZ, eingereicht werden. Die Auswahlentscheidung wurde im September 2019 getroffen. Einrichtungen, welche die Mobilitätscharta 2019 erhalten haben, können ab der Antragsrunde 2020 an dem vereinfachten Antragsverfahren für Charta-Träger teilnehmen.

Den Aufruf zur Einreichung von Anträgen, sowie Informationen zu Teilnahmekriterien und Auswahlverfahren finden Sie hier: