Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten sowie (falls zutreffend) für die sprachliche Vorbereitung von Lernenden. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse und/oder außergewöhnliche Kosten beantragt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden 2019 (EN) auf den Seiten 59 bis 62.

Reisekosten

Reisekosten werden ab einer Distanz von 10 Kilometern gefördert. Die Entfernung wird mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten richten sich je nach Zielland und Aufenthaltsdauer und werden inklusive Reisezeit gefördert.

Organisation der Mobilität

Die Pauschale für Organisationskosten errechnet sich basierend auf der Anzahl der Teilnehmer/innen eines Mobilitätsprojekts. Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Projektabwicklung entstehen.

Sprachliche Vorbereitung

Bei Mobilitäten von Schüler/innen und Lehrlingen kann eine Pauschale von 150 Euro pro Person für die sprachliche Vorbereitung beantragt werden, sofern die Arbeits- bzw. Unterrichtssprache des Praktikums nicht durch den OLS (Online Linguistic Support) abgedeckt ist. Alle Details zum OLS finden Sie hier. Die sprachliche Vorbereitung von Fachkräften kann über die Organisationskostenpauschale abgedeckt werden.

Besondere Bedürfnisse & außergewöhnliche Kosten

Hierunter fallen Kosten, die durch die Unterstützung der Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen bzw. von (sozial) benachteiligten Lernenden anfallen (z.B. Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende etc.). Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis rückerstattet, bereits bei Antragsstellung muss der Bedarf nachvollziehbar dargelegt werden.