Short-term Projects
Short-term Projects (KA122) eignen sich besonders für Institutionen, die nur gelegentlich Erasmus+ Projekte durchführen möchten. Es handelt sich dabei um eine neue Projektart in der Leitaktion 1 im neuen Erasmus+ Programm ab 2021.
Short-term Projects ermöglichen Pädagog/innen, Schulleitungen und schulischem Verwaltungspersonal die Teilnahme an Job Shadowings, Lehraufträge oder strukturierte Fortbildungsmaßnahmen.
Schüler/innen und Lernenden können im Rahmen von Gruppenmobilitäten gemeinsam eine ausländische Schule besuchen. Zudem haben sie die Möglichkeit alleine eine Kurz- oder Langzeitmobilität an einer ausländischen Schule durchzuführen.
Die Auslandsaufenthalte sind dabei in den Erasmus+ Programmländern möglich.
Im Gegensatz zur langfristigen Erasmus Akkreditierung, die einmalig und für die gesamte Programmdauer beantragt wird, wird ein Short-term Projektantrag kurzfristiger angelegt: So darf ein Short-term Project innerhalb von 5 Jahren maximal zweimal beantragt werden.
Die Projektdauer beläuft sich auf 6 bis maximal 12 Monate. Die Mobilitätszahl ist auf voraussichtlich 30 Mobilitäten beschränkt. Diese Maximalzahl an Mobilitäten setzt sich aus Personal- und Schüler/innenmobilitäten zusammen.
Die Antragstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 möglich.
Unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden, wenn die Europäische Kommission den Aufruf zu den Short-term Projects veröffentlicht.
Wichtig: Wenn Ihre Institution erfolgreich eine Erasmus Akkreditierung beantragt hat, darf sie nicht um ein Short-term Project ansuchen. Zu den Short-term Projects liegt noch keine offizielle Verlautbarung der EU-Kommission vor. Alle Informationen sind deshalb unter Vorbehalt.